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Schlecker-Kinder müssen in Haft

Meike und Lars Schlecker müssen in Haft (Bild: dpa)
Meike und Lars Schlecker müssen in Haft (Bild: dpa)

Die Kinder des Drogeriemarktunternehmers Anton Schlecker müssen ihre Gefängnisstrafen antreten. Lars und Meike Schlecker hatten gegen die Urteile des Landgerichts Stuttgart Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof wies diese zurück, setzte allerdings die Freiheitsstrafe um einen beziehungsweise zwei Monate herunter. Damit sind Lars und Meike Schlecker rechtskräftig zu Haftstrafen von jeweils zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden.

Zur Begründung für die Änderung hieß es in der Mitteilung am Donnerstag, das Landgericht habe die den Angeklagten fehlende Schuldnereigenschaft nicht zu ihren Gunsten bedacht. Die Wochenzeitung “Kontext” hatte zuvor darüber berichtet.

Den beiden Kindern von Anton Schlecker werden Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrott und Beihilfe zum Bankrott ihres Vaters vorgeworfen. Anders als die zweijährige Haftstrafe für ihren Vater Anton Schlecker können die Strafen der Kinder nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Schlecker selbst hatte keine Revision gegen das Urteil eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft hatte den Spruch des Landgerichts akzeptiert.

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Anton Schlecker (2.v.l) geht mit seiner Frau Christina (r) und seinen Kindern Meike (l) und Lars (2.v.r). Die Kinder des Drogeriemarktunternehmers Anton Schlecker müssen ihre Gefängnisstrafen antreten.

Die Schlecker-Kinder hatten sich nach Überzeugung des Landgerichts unrechtmäßig Gewinne aus der zum Schlecker-Imperium gehörenden Logistik-Firma LDG ausgezahlt – nur Tage bevor der Konzern in die Insolvenz ging. So war die von ihnen verursachte Schadensumme letztlich höher als die ihres Vaters. Deshalb fiel das Urteil gegen Anton Schlecker milder aus.

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Meike, Anton und Lars Schlecker (Bild: dpa)
Meike, Anton und Lars Schlecker (Bild: dpa)